Eckpunkte für Hessengeld beschlossen

Angesichts gestiegener Zinsen und hoher Baukosten ist der Erwerb von Wohnraum für viele schwierig geworden. Um bei den Kaufnebenkosten zu entlasten, hat die Landesregierung mit dem Sofortprogramm „11 + 1 für Hessen“ das Versprechen gegeben, mit dem Hessengeld beim erstmaligen Erwerb selbstgenutzter Wohnimmobilien zu helfen.
Das Kabinett hat Ende April die Eckpunkte des Hessengelds beschlossen. Es gilt rückwirkend ab dem 1. März 2024. Antragstellungen und die ersten Auszahlungen sollen ab Herbst 2024 möglich sein.

Parallel setzt sich die Landesregierung beim Bund dafür ein, dass den Ländern die Möglichkeit gegeben wird, eigenständig Freibeträge für die Grunderwerbsteuer schaffen zu können. Bis die Voraussetzungen bundesweit geschaffen sind, hilft Hessen mit dem Hessengeld für das erste selbstgenutzte Eigenheim mit je 10.000 Euro für bis zu zwei Käufer und 5.000 Euro pro Kind. Es wird sowohl für den Neubau als auch für den Erwerb einer Bestandsimmobilie gewährt.

Davon erfasst sind auch Wohngruppen, Genossenschaften und andere bewohnergetragene gemeinschaftliche Bauprojekte, die gemeinsam das erste selbstgenutzte Eigenheim erwerben.

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