Bundestag beschließt die Digitalisierung von Genossenschaften

Der Deutsche Bundestag hat die umfassende Digitalisierung von Genossenschaften durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen.

Die über 130 Jahre alte, traditionsreiche Rechtsform der Genossenschaft tritt ins digitale Zeitalter ein und wird sogar zur digitalen Vorreiterin!
In Kürze wird es möglich sein digital Mitglied zu werden, digital zu gründen und digital zu verwalten.

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Minister Mansoori verleiht Landespreis für innovatives Bauen

Der „Preis für Innovation und Gemeinsinn im Wohnungsbau“ wird vom Hessischen Wirtschaftsministerium in Kooperation mit der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und dem VdW südwest ausgelobt. Beworben haben sich rund 24 Projekte aus ganz Hessen.

Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori überreichte die Auszeichnungen im Frankfurter Stadtteil Griesheim beim im Bau befindlichen Wohnprojekt Kolle, das einen ersten Preis dotiert mit 15.000 Euro gewann.

Im aktuell angespannten hessischen Wohnungsmarkt ist es wichtig, auf Innovation zu achten. Es geht auch um die integrative Kraft guten und attraktiv gestalteten Wohnungsbaus für alle gesellschaftlichen Gruppen etwa durch vorbildliche Grundrissgestaltung, nachhaltige Bauweise sowie Angebote für Inklusion und Nachbarschaft“, sagte der Minister.

Weitere erste Preise gingen an das fast bezugsfertige genossenschaftliche Wohnprojekt „Zum Feldlager“ in Kassel-Harleshausen, die bestehende Wohnanlage „Hessenring“ in Rüsselsheim am Main, die kreativ und wirtschaftlich aufgestockt und verdichtet wurde, sowie an ein Wohngebäude-Ensemble, überwiegend in Holzbau neu errichtet, im Stadtteil Mainz-Kastel in Wiesbaden.

Mit einer jeweils 7.500 Euro dotierten Anerkennung wurden darüberhinaus das geplante Wohnprojekt für Kinder und Jugendliche in Niedernhausen im Ortsteil Niederseelbach und das Schönau-Quartier in Wiesbaden-Schierstein, das eine Bestandssiedlung ersetzt, von der Jury ausgezeichnet.

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Hessengeld - digitales Antragsformular freigeschaltet

Nachdem das Kabinett die Richtlinie zum Hessengeld Ende August beschlossen hatte, wurde nun auch die digitale Antragstellung freigeschaltet.
Damit können seit dem 19. September Anträge zum neuen Förderinstrument für Menschen, die erstmals eine selbstgenutzte Wohnimmobilie in Hessen kaufen, gestellt werden.
Der erste Auszahlungstermin ist für den 15. November 2024 geplant.

Unter Punkt 6 wird die Förderung von Wohngruppen, Genossenschaften und anderen bewohnergetragenen gemeinschaftlichen Bauprojekten genauer erläutert. Gemeinschaftliche Wohnprojekte (Wohngruppen, Genossenschaften und andere bewohnergetragene gemeinschaftliche Bauprojekte) sind unabhängig von der Rechtsform förderfähig. Voraussetzung ist, dass das gemeinschaftliche Wohnprojekt dazu dienen muss, die Mitglieder mit Wohnraum zu versorgen.

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Alltagsheld:innen fördern gute Ideen für Alleinerziehende

Die gemeinnützige Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden Alltagsheld:innen fördert innovative Projekte von Initiativen, Vereinen und weiteren gemeinnützigen Akteur:innen, die dazu beitragen, strukturelle Verbesserungen für Ein-Eltern-Familien zu erreichen.

Um gemeinschaftliches Wohnen für Einelternfamilien noch besser voranzubringen, hat die Stiftung ein eigenes Förderprogramm für Gutes Wohnen aufgesetzt. Gefragt sind Projektideen zu gemeinschaftlichem Wohnen, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Wohnsituation Alleinerziehender und deren Kinder beitragen.

Mit den Fördergeldern will die Stiftung gemeinnützige Initiativen und Organsiationen bei der Projektentwicklung und den finanziellen Mehraufwendungen, die in Projekten zur Beteiligung von Alleinerziehenden entstehen, unterstützen. Das können z.B. Kosten für eine Kinderbetreuung und die Raummiete für Gruppen- und Planungstreffen zum Aufbau einer Alleinerziehendengruppe sein oder Honorare für die Koordination und Begleitung des Gruppenaufbaus. Die Fördersumme beträgt bis zu 10.000 € je Projekt.

Hier finden Sie die Förderrichtlinien, einen Antrag können Sie über das Antragsportal der Stiftung einreichen.

Bei Fragen zur Förderung oder zur Beantragung können Sie eine E-Mail schreiben an gro.nennidlehsgatlla@gartna

Beitrag zu Wohnen im Alter im HR-Fernsehen

In der Ausgabe der hr-Fernsehsendung „Die Ratgeber“ am 10. September war Heidi Weinrich, Vorstandsmitglied des Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e.V., zu Gast und brachte ihre Expertise zum Thema „Wohnen im Alter“ und den Vorteilen von gemeinschaftlichen Wohnprojekten ein.

Hier geht es zum Beitrag in der ARD-Mediathek.

Richtlinie für das Hessengeld beschlossen

Das Kabinett hat die Richtlinie für das Hessengeld beschlossen. Diese beinhaltet wichtige Informationen für Interessierte, die erstmals und für die eigene Nutzung eine Wohnimmobilie in Hessen kaufen wollen und das Hessengeld in Anspruch nehmen wollen. Noch im Herbst sollen die ersten Anträge gestellt werden können.

Unter Punkt 6 wird die Förderung von Wohngruppen, Genossenschaften und anderen bewohnergetragenen gemeinschaftlichen Bauprojekten genauer erläutert. Gemeinschaftliche Wohnprojekte (Wohngruppen, Genossenschaften und andere bewohnergetragene gemeinschaftliche Bauprojekte) sind unabhängig von der Rechtsform förderfähig. Voraussetzung ist, dass das gemeinschaftliche Wohnprojekt dazu dienen muss, die Mitglieder mit Wohnraum zu versorgen.
Die Höhe der Förderung wird abschließend im Rahmen einer Einzelfallentscheidung auf Grundlage der vorgelegten Pläne und Kostenschätzung von der Bewilligungsstelle im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen bestimmt. An die Stelle des Datums des Kaufvertrags tritt der Tag der Aufnahme in die Genossenschaft, in die Wohngruppe oder in das Bauprojekt. Die Höhe der auf den jeweiligen Anteil entfallenden Grunderwerbsteuer muss durch den Projektträger ermittelt und mitgeteilt werden. Die Mitteilung ist dem Förderantrag beizufügen.

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Tag des offenen Wohnprojekts Kassel in der Hessenschau

In Kassel fand am 24. August der erste Tag des offenen Wohnprojekts statt. 10 Wohnprojekte in und um Kassel öffneten ihre Höfe, Gärten und Türen für Besucher:innen, die sich für gemeinschaftliche und innovative Wohnmodelle interessieren. Das hr-Fernsehen war auch vor Ort und strahlte in der Hessenschau vom 26.8. einen Beitrag aus.

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Neues Förderprogramm für gemeinwohlorientierte Unternehmen

Mit einem neuen Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote für Gemeinwohlorientierte Unternehmen unterstützen.
Ziele der Förderrichtlinie sind die Professionalisierung und Kompetenzerweiterung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen und die Unterstützung bei Vernetzung und Kooperation mit anderen. Antragsberechtigt für eine Zuwendung sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse juristischer Personen oder Vereinigungen.

Die Förderrichtlinie zum neuen Programm wurde am 17. Juli 2024 veröffentlicht. Förderanträge können seit dem 7. August 2024 hier eingereicht werden.
Weitere Informationen können über die Seiten des BMWK abgerufen werden.

Zukunftsweisendes Signal der Stadt Frankfurt für Wohnprojekte

Die Landesberatungsstelle für gemeinschaftliches Wohnen in Hessen, die unter dem Dach des Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e.V. angesiedelt ist, freut sich über die Verlängerung der institutionellen Förderung des Netzwerks ab 2025 durch die Stadt Frankfurt am Main.

Die Entscheidung, die Ende Juli in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, ist besonders bedeutsam, weil der Förderzeitraum von bisher fünf auf weitere 10 Jahre erhöht wurde und dem Verein mehr Planungssicherheit verschafft.

Die Förderung ist ein zukunftsweisendes Signal für den zivilgesellschaftlichen Wohnungsmarkt in Frankfurt und zeigt den politischen Willen der Stadt Frankfurt innovative, gemeinschaftliche Wohnformen in der Stadtentwicklung weiter zu stärken.

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Zum Artikel in der Frankfurter Rundschau

Wettbewerbsankündigung: GFB-Zukunftspreis

Mit dem Großer Frankfurter Bogen-Zukunftspreis werden beispielgebende Ideen und inspirierende Projekte in verschiedensten Handlungsfeldern ausgezeichnet. Sie sollen zeigen, wie die Schaffung von mehr bezahlbaren Wohnungen und eine nachhaltige Stadtentwicklung in hessischen Städten und Gemeinden weitergedacht werden kann.

Wie kann der Wohnungs- und Städtebau in und für die Partnerkommunen des Großen Frankfurter Bogens (GFB) weitergedacht werden? Beispielgebende und kreative Ideen, die hierzu zu Antworten beitragen, können sich bis zum 1. Oktober 2024 für die letzte Wettbewerbsrunde des GFB-Zukunftspreises bewerben. Ob beispielgebendes Wohnungsbauvorhaben oder Aktionen fürs Quartier: Alle mit guten Ideen und Projekten zur Zukunft des Wohnens und fürs gute Zusammenleben sind zur Teilnahme eingeladen

Der GFB-Zukunftspreis wird dreimal im Jahr ausgeschrieben. Bewerbungsfrist für die letzte Runde in diesem Jahr ist der 1. Oktober 2024.

Alle Informationen zum Wettbewerb und zur Teilnahmen finden Sie hier.