Höhere Zuschüsse und Darlehen für den sozialen Wohnungsbau

Um den sozialen Wohnungsbau anzukurbeln, erhöht Hessen die Zuschüsse und Darlehen. Wohnprojekte, die geförderte Wohnungen integrieren wollen, können mit folgenden Verbesserungen rechnen:

Bei der Modernisierung von Sozialwohnungen klettern die Zuschüsse von 20 auf 30 Prozent der Darlehenssumme. Außerdem wird die energetische Sanierung erst­mals umfassend förderfähig. Bislang wurden nur Maßnahmen unterstützt, bei denen die Programme des Bundes nicht griffen.

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Bundesbauministerium startet Förderung für klimafreundlichen Neubau

Das Bundesbauministerium unterstützt den klimafreundlichen Neubau von Gebäuden mit einer neuen Förderung, die ab 1. März 2023 startet.  Erstmals wird dabei der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen – vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau in ferner Zukunft.

Mit dem neuen Förderprogramm stehen jährlich 750 Millionen Euro zur Verfügung, die ausschließlich in klimafreundliche Neubauten fließen sollen. Pro Wohneinheit werden maximal 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nicht­wohn­gebäude (Mindestanforderung: Standard Effizienzhaus 40).

Ab März können Privatpersonen, Investoren, Unternehmen oder Genossen­schaften ihre Anträge stellen.

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Preisverleihung Innovation und Gemeinsinn

Das Land Hessen vergab zum 3. Mal den „Hessischen Preis für Innovation und Gemeinsinn im Wohnungsbau“. Wirtschaftsstaatssekretär Jens Deutschendorf vergab die Auszeichnungen für die kreative Umnutzung von Nichtwohngebäuden.

Preisträger sind dieses Jahr mehrere gemeinschaftliche Wohnprojekte, nämlich das genossenschaftliche Wohnprojekt AdAptiv, der Oberhof in Bad Homburg Ober-Erlenbach, der Robinienhof in Fronhausen-Sichertshausen und die Mensch Meierei in Witzenhausen-Unterrieden.

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Gemeinschaftliches Wohnen am Stellwerk Offenbach

Die Offenbacher Stadtwerke-Tochter GBO möchte ein gemeinschaftliches Wohnprojekt umsetzen.

Welche Wohngruppen in den Neubau einziehen werden, wird in einem Bewerbungsverfahren entschieden. Dabei ist die Ausrichtung der Interessentinnen und Interessenten völlig offen, auch institutionelle Träger sind möglich. Damit Interessierte von dem Angebot erfahren, organisiert die Stadt Offenbach Ende August 2022 eine kleine Veranstaltungsreihe rund um das Thema des gemeinschaftlichen Wohnens auf dem Grundstück. Die Veranstaltungsankündigungen werden auf der Homepage des „GFB-Sommers“ oder der Homepage der Stadt Offenbach veröffentlicht.

Interessierte Wohngruppen können sich ab sofort unter oezlem.ata[at]stadtwerke-of.de melden. Der früheste Einzugstermin ist für Anfang 2025 geplant.