Höhere Zuschüsse und Darlehen für den sozialen Wohnungsbau
Um den sozialen Wohnungsbau anzukurbeln, erhöht Hessen die Zuschüsse und Darlehen. Wohnprojekte, die geförderte Wohnungen integrieren wollen, können mit folgenden Verbesserungen rechnen:
- Beim Neubau von Mietwohnungen wachsen die Darlehensbeträge und Finanzierungszuschüsse um durchschnittlich rund 30 Prozent. Zudem bleiben die Darlehen für bis zu 25 Jahre zinsfrei, beim Bau von Wohnraum für Studierende und Auszubildende sogar für bis zu 40 Jahre. Zuschüsse werden künftig nicht erst nach Fertigstellung, sondern in gleichen Raten wie das Förderdarlehen ausgezahlt, so dass der Vorfinanzierungsbedarf für die Investoren entfällt.
- Für besonders energieeffiziente Bauweise (Effizienzhaus-40-Standard oder besser) gibt es einen Zuschuss von 150 Euro je Quadratmeter; bislang wurde dieselbe Summe nur als Darlehen ausgezahlt.
- Im Sinne eines barrierefreien Zugangs wird das Zusatzdarlehen für den Einbau eines Aufzugs von 3.000 Euro auf 3.500 Euro je geförderter Wohnung erhöht, das Maximaldarlehen von 40.000 Euro auf 45.000 Euro pro Aufzug.
- Das Förderprogramm für studentischen Wohnraum wird auf Wohnraum für Auszubildende ausgedehnt.
Bei der Modernisierung von Sozialwohnungen klettern die Zuschüsse von 20 auf 30 Prozent der Darlehenssumme. Außerdem wird die energetische Sanierung erstmals umfassend förderfähig. Bislang wurden nur Maßnahmen unterstützt, bei denen die Programme des Bundes nicht griffen.
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Bundesbauministerium startet Förderung für klimafreundlichen Neubau
Das Bundesbauministerium unterstützt den klimafreundlichen Neubau von Gebäuden mit einer neuen Förderung, die ab 1. März 2023 startet. Erstmals wird dabei der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen – vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau in ferner Zukunft.
Mit dem neuen Förderprogramm stehen jährlich 750 Millionen Euro zur Verfügung, die ausschließlich in klimafreundliche Neubauten fließen sollen. Pro Wohneinheit werden maximal 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude (Mindestanforderung: Standard Effizienzhaus 40).
Ab März können Privatpersonen, Investoren, Unternehmen oder Genossenschaften ihre Anträge stellen.
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Preisverleihung Innovation und Gemeinsinn
Das Land Hessen vergab zum 3. Mal den „Hessischen Preis für Innovation und Gemeinsinn im Wohnungsbau“. Wirtschaftsstaatssekretär Jens Deutschendorf vergab die Auszeichnungen für die kreative Umnutzung von Nichtwohngebäuden.
Preisträger sind dieses Jahr mehrere gemeinschaftliche Wohnprojekte, nämlich das genossenschaftliche Wohnprojekt AdAptiv, der Oberhof in Bad Homburg Ober-Erlenbach, der Robinienhof in Fronhausen-Sichertshausen und die Mensch Meierei in Witzenhausen-Unterrieden.
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Gemeinschaftliches Wohnen am Stellwerk Offenbach
Die Offenbacher Stadtwerke-Tochter GBO möchte ein gemeinschaftliches Wohnprojekt umsetzen.
Welche Wohngruppen in den Neubau einziehen werden, wird in einem Bewerbungsverfahren entschieden. Dabei ist die Ausrichtung der Interessentinnen und Interessenten völlig offen, auch institutionelle Träger sind möglich. Damit Interessierte von dem Angebot erfahren, organisiert die Stadt Offenbach Ende August 2022 eine kleine Veranstaltungsreihe rund um das Thema des gemeinschaftlichen Wohnens auf dem Grundstück. Die Veranstaltungsankündigungen werden auf der Homepage des „GFB-Sommers“ oder der Homepage der Stadt Offenbach veröffentlicht.
Interessierte Wohngruppen können sich ab sofort unter oezlem.ata[at]stadtwerke-of.de melden. Der früheste Einzugstermin ist für Anfang 2025 geplant.