Nachdem das Kabinett die Richtlinie zum Hessengeld Ende August beschlossen hatte, wurde nun auch die digitale Antragstellung freigeschaltet.
Damit können seit dem 19. September Anträge zum neuen Förderinstrument für Menschen, die erstmals eine selbstgenutzte Wohnimmobilie in Hessen kaufen, gestellt werden.
Der erste Auszahlungstermin ist für den 15. November 2024 geplant.
Unter Punkt 6 wird die Förderung von Wohngruppen, Genossenschaften und anderen bewohnergetragenen gemeinschaftlichen Bauprojekten genauer erläutert. Gemeinschaftliche Wohnprojekte (Wohngruppen, Genossenschaften und andere bewohnergetragene gemeinschaftliche Bauprojekte) sind unabhängig von der Rechtsform förderfähig. Voraussetzung ist, dass das gemeinschaftliche Wohnprojekt dazu dienen muss, die Mitglieder mit Wohnraum zu versorgen.
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