Städte, Gemeinden und Landkreise spielen eine zentrale Rolle bei der Förderung gemeinschaftlicher Wohnformen. Sofern sie die richtigen Rahmenbedingungen setzen und das vorhandene bürgerschaftliche Engagement stärken, schaffen sie bedarfsgerechte und nachhaltige Nachbarschaften für ihre Bewohner:innen.
Die Landesberatungsstelle bietet auf kommunaler Ebene fallbezogene Erstberatungen an und informiert z. B. im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung oder einer Bürgerinformationsveranstaltung. Sie sorgt für eine Vernetzung und den Wissenstransfer zwischen den Städten und Gemeinden.
Sie sind Mitarbeiter:in einer Kommune oder eines Landkreises und möchten das Thema gemeinschaftliches Wohnen voranbringen? Kontaktieren Sie uns oder bleiben Sie über unseren Newsletter informiert.
Der demographische Wandel, die Klimakrise, die gestiegenen Boden- und Baukosten, Leerstände oder Flächenknappheit sowie knappe kommunale Haushalte stellen Kommunen in ihrer Planung vor vielfältige Herausforderungen.
Kommunen profitieren von den sozialen, ökonomischen, städtebaulichen und ökologischen Vorteilen, die selbstorganisierte Wohnprojekte mit sich bringen.
Gemeinschaftliche Wohnprojekte sind Bausteine zukunftsgewandter Kommunal- und Quartiersentwicklung.
Die mit einer hochmobilen Gesellschaft einhergehende Auflösung familiärer Unterstützungsstrukturen und langfristig gewachsener sozialer Beziehungen bringt insbesondere Probleme sowohl für junge Familien als auch für Menschen mit altersbedingten oder anderen Einschränkungen mit sich. Kommunen decken bereits einen guten Teil der Unterstützungsleistungen ab, jedoch sind dem Grenzen gesetzt.
Als nichtförmliches bodenpolitisches Instrument zur Stärkung gemeinschaftlichen Wohnens hat sich das Konzeptverfahren bewährt. Mit einem Konzeptverfahren können die Einflussmöglichkeiten der Kommune auf stadt- und dorfentwicklungspolitische Parameter deutlich besser geltend gemacht werden.
Die Landesberatungsstelle bietet einen Arbeitskreis für Verwaltungsmitarbeiter:innen zum Thema Konzeptverfahren an.
Auch in kleinen Gemeinden, können Konzeptverfahren ein geeignetes Instrument sein, beispielsweise um Leerstände zu mobilisieren. Ein zunächst erhöhter Aufwand bei den ersten Konzeptverfahren lohnt sich, denn ein solch zusätzliches und innovatives Angebot kann Abwanderung entgegen und sogar Zuzug bewirken und stärkt oft das Interesse in der Bevölkerung für Folgeprojekte.