Wenn Liegenschaften für gemeinschaftliche Wohnprojekte ausgeschrieben werden und nicht der höchste Preis ausschlaggebend ist, sondern das beste Konzept, dann spricht man von Konzeptverfahren.
Grundlagen zum Instrument Konzeptverfahren und Informationen zum Frankfurter Konzeptverfahren im Speziellen finden Sie auf der Seite des Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen.
Weitere Informationen zu Konzeptverfahren in Hessen finden Sie in unserer Rubrik „Arbeitshilfen“.
Einen bundesweiten Überblick gewinnen Sie mit den Dokumentationen des bundesweiten Erfahrungsaustauschs Konzeptverfahren.
Die Landesberatungsstelle ist Co-Herausgeberin der Broschüre „Zukunft statt Leerstand – Gebäude nach Konzept veräußern. Ein Leitfaden für kleinere Kommunen“. Der praxisorientierte Leitfaden unterstützt kleinere Gemeinden abseits der Großstädte bei Konzeptverfahren zur Mobilisierung von Bestandsgebäuden.
Die Landesberatungsstelle bietet mit der eingerichteten Arbeitsgruppe Hessische Konzeptverfahren (AG HeKon) einen landesweiten Austausch zum Thema Konzeptverfahren an. Die AG HeKon richtet sich an Verwaltungsmitarbeiter:innen von Städten, Gemeinden und Landkreisen. Die Termine finden einmal im Monat online statt.
Bei Interesse an einer Teilnahme senden Sie uns gerne eine E-Mail.
Bei Konzeptverfahren steht das öffentliche Interesse und die Qualität des eingereichten Konzepts im Vordergrund der Vergabeentscheidung. Ziel ist es, für einen Standort nach Maßgabe ausgewählter Kriterien die Akteure mit der besten Lösung zu finden.
Zur Bewertung der Konzepte werden Qualitätskriterien für kommunale Interessensbereiche formuliert.
Natürlich können auch andere Bereiche und Zielsetzungen bei der Entwicklung der Vergabekriterien berücksichtigt werden, wie z.B. Denkmalschutz oder die Reduktion des pro-Kopf-Flächenverbrauchs durch Umzug in ein Wohnprojekt.
Im Auswahl- und Entscheidungsprozess spielen weitere Kriterien wie bspw. Plausibilität, Rechtsform, Finanzierbarkeit und Umsetzungsreife des Konzepts, die Zusammensetzung der Gruppe und die Kooperationspartner:innen ebenfalls eine Rolle.
Für die Bewertung und Auswahlentscheidung ist ein mehrköpfiger Beirat zu empfehlen, dem neben Mitarbeiter:innen der Verwaltung und externen Expert:innen auch politische Vertreter:innen angehören, damit die nötigen politischen Entscheidungen vorbereitet werden können.
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