Landesberatungsstelle für Gemeinschaftliches Wohnen Hessen
Landesberatungsstelle für Gemeinschaftliches Wohnen Hessen

Informationen zum Konzeptverfahren

Wenn Liegenschaften für gemeinschaftliche Wohnprojekte ausgeschrieben werden und nicht der höchste Preis ausschlaggebend ist, sondern das beste Konzept, dann spricht man von Konzeptverfahren.

Grundlagen zum Instrument Konzeptverfahren und Informationen zum Frankfurter Konzeptverfahren im Speziellen finden Sie auf der Seite des Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen.

Weitere Informationen zu Konzeptverfahren in Hessen finden Sie in unserer Rubrik „Arbeitshilfen“.

Einen bundesweiten Überblick gewinnen Sie mit den Dokumentationen des bundesweiten Erfahrungsaustauschs Konzeptverfahren.

Die Landesberatungsstelle ist Co-Herausgeberin der Broschüre „Zukunft statt Leerstand – Gebäude nach Konzept veräußern. Ein Leitfaden für kleinere Kommunen“. Der praxisorientierte Leitfaden unterstützt kleinere Gemeinden abseits der Großstädte bei Konzeptverfahren zur Mobilisierung von Bestandsgebäuden.

Die Landesberatungsstelle bietet mit der eingerichteten Arbeitsgruppe Hessische Konzeptverfahren (AG HeKon) einen landesweiten Austausch zum Thema Konzeptverfahren an. Die AG HeKon richtet sich an Verwaltungsmitarbeiter:innen von Städten, Gemeinden und Landkreisen. Die Termine finden einmal im Monat online statt.

Bei Interesse an einer Teilnahme senden Sie uns gerne eine E-Mail.

Kriterien

Bei Konzeptverfahren steht das öffentliche Interesse und die Qualität des eingereichten Konzepts im Vordergrund der Vergabeentscheidung. Ziel ist es, für einen Standort nach Maßgabe ausgewählter Kriterien die Akteure mit der besten Lösung zu finden.

Zur Bewertung der Konzepte werden Qualitätskriterien für kommunale Interessensbereiche formuliert.

Wohnungspolitik

  • Transparente Grundstücksvergabe zum Festpreis anhand von definierten Kriterien
  • Bedarfsorientiertes Wohnraumangebot, durch Einbeziehung von Gruppen, die ihre gemeinschaftlichen Wohnkonzepte einbringen
  • Kostenstabiles Wohnen und Gemeinwohlorientierung auch für die Mitte der Gesellschaft
  • Wohnraumförderung mit höheren Quoten und längerer Bindung

Städtebau / Quartier

  • Zusammenhalt stärken durch gemeinschaftliche Wohnformen, die auf einen sozialen Mehrwert zielen
  • Ausgewogene Quartiersentwicklung durch Nutzungsmischung, Erweiterung von Infrastrukturen und Angeboten, sowie Nachbarschafts- und Beteiligungsformaten
  • Einpassung ins Quartier und Wohnumfeldverbesserung sowie qualitätsvolle Freiraumplanung und -erschließung
  • Städtebauliche Qualität durch Mobilisierung von Brachen und Leerständen

Funktion / Architektur

  • Bau-, Gestaltungs- und Wohnqualität durch bedarfsorientierte, partizipative Planung
  • Individuelles und innovatives Erscheinungsbild einzelner Gebäude und Ensembles
  • Gebaute Resilienz durch Nutzungsvielfalt und Anpassungsfähigkeit der Grundrisse, Freiflächen und Gemeinschaftsbereiche
  • Stärkung von Akteursvielfalt und Trägermischung durch Beteiligung der künftigen Nutzer:innen

Energie / Ökologie / Verkehr

  • Energieeinsparung durch erneuerbare Energien, Min-Energiekonzepte, innovative Technologien und Baumethoden sowie nachhaltige Wassernutzung
  • Ökologisches Bauen mittels Baustoffrecycling, zertifizierten Materialien, nachwachsenden Rohstoffen und CO2-arme/neutrale Bauweise
  • Klimaanpassung durch Verschattungskonzepte, Frischluftschneisen, Versickerungsflächen und Fassaden-/Dachbegrünungen
  • Mobilitätskonzept zur Einsparung von Stellplätzen und Privat-PKWs durch Sharing-Angebote und qualitätsvolle Radabstellmöglichkeiten)

Natürlich können auch andere Bereiche und Zielsetzungen bei der Entwicklung der Vergabekriterien berücksichtigt werden, wie z.B. Denkmalschutz oder die Reduktion des pro-Kopf-Flächenverbrauchs durch Umzug in ein Wohnprojekt.

Im Auswahl- und Entscheidungsprozess spielen weitere Kriterien wie bspw. Plausibilität, Rechtsform, Finanzierbarkeit und Umsetzungsreife des Konzepts, die Zusammensetzung der Gruppe und die Kooperationspartner:innen ebenfalls eine Rolle.

Für die Bewertung und Auswahlentscheidung ist ein mehrköpfiger Beirat zu empfehlen, dem neben Mitarbeiter:innen der Verwaltung und externen Expert:innen auch politische Vertreter:innen angehören, damit auch die nötigen politischen Entscheidungen vorbereitet werden können.

Landesberatungsstelle gemeinschaftliches Wohnen in Hessen
Adickesallee 67-69
60322 Frankfurt am Main

Tel. 069 – 95 92 80 81
ed.nesseh-etkejorpnhow@ofni

Telefonsprechzeiten:
Mittwoch 11-13 Uhr oder nach Vereinbarung