Der Deutsche Bundestag hat die umfassende Digitalisierung von Genossenschaften durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen.
Die über 130 Jahre alte, traditionsreiche Rechtsform der Genossenschaft tritt ins digitale Zeitalter ein und wird sogar zur digitalen Vorreiterin!
In Kürze wird es möglich sein digital Mitglied zu werden, digital zu gründen und digital zu verwalten.
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