Landesberatungsstelle für Gemeinschaftliches Wohnen Hessen
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25. Mai 2023

Höhere Zuschüsse und Darlehen für den sozialen Wohnungsbau

Um den sozialen Wohnungsbau anzukurbeln, erhöht Hessen die Zuschüsse und Darlehen. Wohnprojekte, die geförderte Wohnungen integrieren wollen, können mit folgenden Verbesserungen rechnen:

  • Beim Neubau von Mietwohnungen wachsen die Darlehensbeträge und Finanzierungszuschüsse um durchschnittlich rund 30 Prozent. Zudem bleiben die Darlehen für bis zu 25 Jahre zinsfrei, beim Bau von Wohnraum für Studierende und Auszubildende sogar für bis zu 40 Jahre. Zuschüsse werden künftig nicht erst nach Fertigstellung, sondern in gleichen Raten wie das Förderdarlehen ausgezahlt, so dass der Vorfinanzierungsbedarf für die Investoren entfällt.
  • Für besonders energieeffiziente Bauweise (Effizienzhaus-40-Standard oder besser) gibt es einen Zuschuss von 150 Euro je Quadratmeter; bislang wurde dieselbe Summe nur als Darlehen ausgezahlt.
  • Im Sinne eines barrierefreien Zugangs wird das Zusatzdarlehen für den Einbau eines Aufzugs von 3.000 Euro auf 3.500 Euro je geförderter Wohnung erhöht, das Maximaldarlehen von 40.000 Euro auf 45.000 Euro pro Aufzug.
  • Das Förderprogramm für studentischen Wohnraum wird auf Wohnraum für Auszubildende ausgedehnt.

Bei der Modernisierung von Sozialwohnungen klettern die Zuschüsse von 20 auf 30 Prozent der Darlehenssumme. Außerdem wird die energetische Sanierung erst­mals umfassend förderfähig. Bislang wurden nur Maßnahmen unterstützt, bei denen die Programme des Bundes nicht griffen.

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