Das Bundeskabinett hat am 5. Juni 2024 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 beschlossen. Unter anderem wird das Thema "Wohnen" in der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck ergänzt. Damit scheint die Neue Wohngemeinnützigkeit (NWG) umgesetzt zu werden. Grob bedeutet dies eine Steuererleichterung für Träger, die dauerhaft bezahlbaren Wohnraum schaffen.
Die Freude, dass diese neuen Regelungen den gemeinwohlorientierten Wohnungssektor stärken werden, ist noch verhalten. Inwieweit die Neue Wohngemeinnützigkeit auch den gemeinschaftlichen Wohnprojekten zugute kommt, bleibt noch offen, bis weitere Details geklärt sind.
Wer sich intensiver mit dem Thema Neue Wohngemeinnützigkeit befassen will, kann sich die Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss durchlesen oder die Freihaus-Nr.27, in der die Stattbau Hamburg sich intensiv dem Thema aus mehreren Perspektiven widmet.