Landesberatungsstelle für Gemeinschaftliches Wohnen Hessen
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17. November 2025

Landtag beschließt hessisches Leerstandsgesetz

Ein starkes Signal gegen spekulativen Leerstand von Wohnraum wurde mit dem Beschluss des Leerstandsgesetzes vom Landtag gesetzt.

Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten erhalten mit dem Leerstandsgesetz ein wirksames Instrument, um ungerechtfertigt leerstehende Wohnungen wieder in den Wohnungsmarkt zu bringen und Spekulation mit Wohnraum zu beenden. Damit kann die erlaubte Dauer des Leerstands auf sechs Monate begrenzt werden. Wer dagegen verstößt, muss künftig mit spürbaren Sanktionen rechnen.

Wirtschafts-, Energie- und Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori betonte: „Langfristiger Leerstand trotz Wohnraummangel ist sozial und wirtschaftlich nicht hinnehmbar. Wer Wohnraum dem Markt bewusst entzieht, während Familien, Azubis oder Pflegekräfte verzweifelt suchen, muss nun mit Konsequenzen rechnen. [...] Jede leerstehende Wohnung, die wir zurück in die Nutzung holen, ist ein Zuhause für Menschen, die dringend eines suchen.[...] Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Bezahlbare Wohnungen sind ein Grundstein für soziale Sicherheit und geben den Menschen einen festen Boden für ihre Lebensplanung."

Nach Verkündung tritt das Gesetz  in Kraft und die Kommunen können unmittelbar beginnen, eigene Leerstandssatzungen zu erlassen und so Bestandswohnraum besser schützen und damit der Wohnraumknappheit entgegenwirken.

Zur Pressemitteilung des HMWVW

 

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