Das Kabinett hat die Richtlinie für das Hessengeld beschlossen. Diese beinhaltet wichtige Informationen für Interessierte, die erstmals und für die eigene Nutzung eine Wohnimmobilie in Hessen kaufen wollen und das Hessengeld in Anspruch nehmen wollen. Noch im Herbst sollen die ersten Anträge gestellt werden können.
Unter Punkt 6 wird die Förderung von Wohngruppen, Genossenschaften und anderen bewohnergetragenen gemeinschaftlichen Bauprojekten genauer erläutert. Gemeinschaftliche Wohnprojekte (Wohngruppen, Genossenschaften und andere bewohnergetragene gemeinschaftliche Bauprojekte) sind unabhängig von der Rechtsform förderfähig. Voraussetzung ist, dass das gemeinschaftliche Wohnprojekt dazu dienen muss, die Mitglieder mit Wohnraum zu versorgen.
Die Höhe der Förderung wird abschließend im Rahmen einer Einzelfallentscheidung auf Grundlage der vorgelegten Pläne und Kostenschätzung von der Bewilligungsstelle im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen bestimmt. An die Stelle des Datums des Kaufvertrags tritt der Tag der Aufnahme in die Genossenschaft, in die Wohngruppe oder in das Bauprojekt. Die Höhe der auf den jeweiligen Anteil entfallenden Grunderwerbsteuer muss durch den Projektträger ermittelt und mitgeteilt werden. Die Mitteilung ist dem Förderantrag beizufügen.
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